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   FG Hamburg, 10.02.2005 - V 280/01   

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https://dejure.org/2005,12225
FG Hamburg, 10.02.2005 - V 280/01 (https://dejure.org/2005,12225)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2005 - V 280/01 (https://dejure.org/2005,12225)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - V 280/01 (https://dejure.org/2005,12225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachbezug bei Erhalt eines Arbeitgeberdarlehens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sachbezug bei Erhalt eines Arbeitgeberdarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Maßgebender Zinssatz beim Firmendarlehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung des jährlichen Zinssatzes im Sinne des üblichen Endpreises für einen im Februar 1999 abgeschlossenen Darlehensvertrag; Zinsverbilligtes Darlehen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Geldwerter Vorteil durch den Erhalt eines zinsverbilligten ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuergesetz: Sachbezug bei Erhalt eines Arbeitgeberdarlehens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1027
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.10.2002 - VI R 164/01

    Arbeitgeberdarlehen und Rabattfreibetrag

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2005 - V 280/01
    Jedenfalls der BFH hat es in seinem Urteil vom 9.10.2002 (VI R 164/01, BFHE 200, 354 , BStBl II 2003, 373 ) ausdrücklich dahinstehen lassen, ob die Anweisung in Abschnitt 31 Abs. 8 Satz 2 LStR 1996 durch das Gesetz gedeckt ist.
  • BFH, 10.06.1992 - I R 142/90

    Prüfungszeitraum bei Umstufung vom Mittelbetrieb zum Großbetrieb

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2005 - V 280/01
    Obwohl die Verwaltung im Bereich der Ermessensentscheidungen einen Entscheidungsfreiraum hat, sind diese gerichtlich beschränkt überprüfbar (§ 102 FGO ; vgl. BFH, Urteil vom 10.6.1992, I R 142/90, BFHE 168, 226, BStBl II 1992, 784 ).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 39/94
    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2005 - V 280/01
    bb) Darüber hinaus hat die Rechtsprechung solchen Verwaltungsvorschriften eine begrenzte Bindungswirkung zuerkannt, die die immer wiederkehrende Schätzung bestimmter Besteuerungsgrundlagen der Höhe nach im Interesse der einheitlichen Gesetzesanwendung vereinheitlichen und vereinfachen (vgl. BFH, Urteil vom 30.9.1997, IX R 39/94, BFH/NV 1998, 446 m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1981 - VI R 204/78

    Betriebsveranstaltung - Arbeitgeber - Verwaltungsvereinfachung -

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2005 - V 280/01
    Die in Abschnitt 31 Abs. 8 Satz 3 LStR enthaltene Bestimmung des Mindestzinssatzes ist eine behördliche Schätzung, wie sie grundsätzlich auch die Gerichte zu beachten haben, sofern sie nicht offensichtlich unzutreffend ist (vgl. zur Feststellung der Freigrenze von 50 DM laut Abschn. 20 Abs. 1 Sätze 2 und 3 LStR 1975: BFH, Urteil vom 17.7.1981, VI R 204/78, BFHE 133, 556 , BStBl II 1981, 724 ).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 18/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1027 veröffentlichten Gründen statt.
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